BEM

Was ist eigentlich BEM?

BEM meint Betriebliches Eingliederungsmanagement. Es ist im SGB (Sozialgesetzbuch) IX, § 167 Abs. 2 geregelt.

Was ist der Zweck vom BEM?

Hat der Arbeitnehmer Fehlzeiten von mehr als 30 Tagen innerhalb eines Jahres (nicht unbedingt Kalenderjahr) ist der Arbeitgeber verpflichtet, zu einem Gespräch einzuladen. In der Regel nimmt an diesem Gespräch auch die MAV und gegebenenfalls die Schwerbehinderten Vertretung teil.

Wenn Sie also einen Brief erhalten…

…in dem Sie zu einem Gespräch eingeladen werden, erschrecken Sie bitte nicht. In diesem Gespräch soll in erster Linie geklärt werden, was die Ursachen der krankheitsbedingten Fehlzeiten sind und ob sie z.B. durch betriebliche Veränderungen behoben werden können (z.B. ein anderer Schreibtischstuhl, bessere Lichtverhältnisse, Hebehilfen in der Küche, kleinere Putzwagen beim Reinigen u.v.a.m. im technischen Bereich).

Aber auch krank machende Arbeitssituationen durch z.B. ungünstige Arbeitszeiten, Probleme mit Leitung und/oder Kolleg*innen oder „einfach“ eine ständige Überbelastung eines Einzelnen oder des gesamten Teams sind ein Grund, dass der Arbeitgeber Krankheitstage hinterfragt um die Chance zu haben, diese Probleme zu beheben.

Gemeinsames Ziel ist  ein gutes Arbeitsklima und ein gutes Arbeitsergebnis und die Vermeidung krank machender Arbeitsbedingungen, die möglicherweise dazu führen können, dass einzelne Mitarbeitende krankheitsbedingt ihre Arbeit gar nicht mehr ausführen können und dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren.

Deshalb ist auch die Mitarbeitervertretung an diesem Punkt mit dabei und wird i.d.R. mit einbezogen.

Das Verfahren ist für den Arbeitgeber zwar zwingend vorgeschrieben, Sie werden aber in der Einladung darauf hingewiesen, dass Sie das Gespräch ablehnen können. Sie können nicht zu einem BEM-Gespräch gezwungen werden. Sagen Sie jedoch das Gespräch ab, wird die Absage in der Personalakte vermerkt und kann später negative Folgen für Sie haben, weil vielleicht zum früheren Zeitpunkt bestimmte Sachverhalte noch veränderbar gewesen wären, wenn Sie sich beteiligt hätten und die notwendigen Informationen gegeben hätten.

Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner  gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

Location Haspelstraße 13, 35037 Marburg Telefon 06421-167909 E-mail mav.marburg@ekkw.de Stunden In der Regel erreichen Sie uns: Mo. - Do. 9.00 - 14.00 Uhr und nach Vereinbarung

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