Die Übernahme des SuE-Tarif wurde in der Arbeitsrechtlichen Kommission am 16. Dezember 2019 beschlossen. Es müssen nun noch technische Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Überleitung reibungslos von statten gehen kann. Die Überleitung erfolgt automatisch, es muss also kein Antrag gestellt werden.
Wir bitten Sie um ein wenig Geduld, da die Personalsachbearbeiter bei jedem einzelnen Personalfall die Überleitung bearbeiten müssen. Auch die Mitarbeitervertretung wird jede Überleitung prüfen.
Die Umsetzung erfolgt zum 01.01.2020. Es steht noch nicht fest, wann die Auszahlung entsprechend erfolgen kann, sie wird aber auf jeden Fall rückwirkend zum 01.01.20 erfolgen.