Nicht nur Kinder, sondern auch das Personal in KiTas, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen müssen ab 1.März 2020 geimpft sein. Dabei gilt die Impfpflicht nur für Personen, die nach 1970 geboren worden sind. Die Impfung muss bis spätestens 31.07.2022 nachgewiesen werden.
Bei Verstößen gegen die Impfpflicht kann ein Bußgeld bis zu 2500 Euro gegen nicht geimpftes Personal verhängt werden, die Einrichtungen müssen Personen ohne Impfschutz an die Gesundheitsämter melden.