Die Stufenlaufzeit ist in § 16 TV-L geregelt. In jeder Entgeltgruppe gibt es 6 Erfahrungsstufen.
Bei der Einstellung werden Beschäftigte der Stufe 1 zugeordnet. Sollten einschlägige Berufserfahrung vorliegen, z.B.:
- mindestens 1 Jahr aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber erfolgt die Zuordnung in die Stufe 2
- bei 3 Jahren Stufe 3
Derselbe Arbeitgeber im Sinne dieser Regelung ist jeder kirchliche Anstellungsträger in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Ein vorheriges Arbeitsverhältnis besteht, wenn zwischen dem Ende und Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses nicht mehr als 6 Monate liegen.
Der Arbeitgeber kann Zeiten die im öffentlichen Dienst die nach den Regelungen des TV-L, TVöD oder vergleichbarer Tarifvertrag berücksichtigen.
Beschäftigte erreichen die jeweils nächste Stufe:
nach 1 Jahr in Stufe 1 → Stufe 2
nach 2 Jahren in Stufe 2 → Stufe 3
nach 3 Jahren in Stufe 3 → Stufe 4
nach 4 Jahren in Stufe 4 → Stufe 5
nach 5 Jahren in Stufe 5 → Stufe 6
Die Stufenlaufzeit im SuE-Tarif ist anders geregelt:
nach 1 Jahr in Stufe 1 → Stufe 2
nach 3 Jahren in Stufe 2 → Stufe 3
nach 4 Jahren in Stufe 3 → Stufe 4
nach 4 Jahren in Stufe 4 → Stufe 5
nach 5 Jahren in Stufe 5 → Stufe 6