Stufenlaufzeiten

Die Stufenlaufzeit ist in § 16 TV-L geregelt. In jeder Entgeltgruppe gibt es 6 Erfahrungsstufen.

Bei der Einstellung werden Beschäftigte der Stufe 1 zugeordnet. Sollten einschlägige Berufserfahrung vorliegen, z.B.:

  • mindestens 1 Jahr aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber erfolgt die Zuordnung in die Stufe 2
  • bei 3 Jahren Stufe 3

Derselbe Arbeitgeber im Sinne dieser Regelung ist jeder kirchliche Anstellungsträger in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.

Ein vorheriges Arbeitsverhältnis besteht, wenn zwischen dem Ende und Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses nicht mehr als 6 Monate liegen.

Der Arbeitgeber kann Zeiten die im öffentlichen Dienst die nach den Regelungen des TV-L, TVöD oder vergleichbarer Tarifvertrag berücksichtigen.

Beschäftigte erreichen die jeweils nächste Stufe:

nach 1 Jahr in Stufe 1       →        Stufe 2

nach 2 Jahren in Stufe 2   →       Stufe 3

nach 3 Jahren in Stufe 3   →       Stufe 4

nach 4 Jahren in Stufe 4   →       Stufe 5

nach 5 Jahren in Stufe 5   →       Stufe 6

Die Stufenlaufzeit im SuE-Tarif ist anders geregelt:

nach 1 Jahr in Stufe 1       →        Stufe 2

nach 3 Jahren in Stufe 2   →       Stufe 3

nach 4 Jahren in Stufe 3   →       Stufe 4

nach 4 Jahren in Stufe 4   →       Stufe 5

nach 5 Jahren in Stufe 5   →       Stufe 6

Location Haspelstraße 13, 35037 Marburg Telefon 06421-167909 E-mail mav.marburg@ekkw.de Stunden In der Regel erreichen Sie uns: Mo. - Do. 9.00 - 14.00 Uhr und nach Vereinbarung

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