Die Überleitung in den TVöD wurde von der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) der EKKW in ihrer Sitzung am 25. Juni beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 soll der TVöD für die rund 10.000 tariflich Beschäftigten gelten.
Ziel der Überleitung ist es, die Attraktivität des Arbeitgebers Kirche auch im Vergleich zu den Städten und Kommunen, weiter zu stärken. Durch eine dynamische Anwendung des Tarifwerks können künftige Tarifabschlüsse direkt 1:1 übernommen werden. Nur für die wenigen verbleibenden kirchlichen Berufsgruppen wie Kirchenmusiker*innen, Küster*innen und Beschäftigte in der Gemeinde- und Bildungsarbeit, sind weiterhin eigene Regelungen erforderlich.
Was ändert sich für die Beschäftigten der EKKW konkret zum 1. Januar 2026?
Durch den Wegfall der bisherigen kirchlichen Entgeltordnung müssen die Eingruppierungen der Beschäftigten überprüft werden. Im Vergleich zur Entgeltordnung des TVöD kann es zu Veränderungen kommen – in die eine oder andere Richtung. Für die Beschäftigten ist es gut zu wissen, dass Besitzstände gewahrt bleiben und laut Felicitas Becker-Kasper, Vorsitzende der ARK, „niemand im Januar 2026 weniger Gehalt bekommen [wird] als im Dezember 2025“
Für alle Beschäftigten hält der Wechsel zudem perspektivisch mehrere „Goodies“ bereit:
- Die im TVöD vorgesehenen zusätzlichen Entgeltanreize werden künftig als Urlaubssonderzahlung ausgezahlt; ab 2026 wird diese Sonderzahlung gestaffelt eingeführt;
- ab 2027 erhalten alle Beschäftigten 1 Tag mehr Urlaub;
- ab 2027 ist das Weihnachtsgeld an den Regelungen des TVöD angepasst.
Darüber hinaus gibt es bereits im Mai 2026 mehr Geld: Die vereinbarten Tariferhöhungen werden wirksam.
Für welche Gruppen gilt der Wechsel in den TVöD nicht? Für welche Berufsgruppen gelten besondere Regelungen?
Beschäftigte, die jetzt unter die Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck fallen – das sind insbesondere die Mitarbeitenden in den Diakoniestationen, wechseln nicht in den TVöD.
Für Beschäftigte, die dem Bereich Sozial- und Erziehungsberufe zuzurechnen sind, gelten ein paar Neuerungen: So werden z. B. die Regenerations- und Umwandlungstage auch Beschäftigten außerhalb der KiTas gewährt und Kita-Leitungen nach Kinderzahl eingruppiert.
Mehr Informationen zum Tarifwechsel und Platz für Antworten zu Ihren Fragen wird die Seite Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) bieten. Die Seite befindet sich noch im Aufbau.
Quelle: Tarifwechsel in der EKKW: Was ändert sich für die Beschäftigten?