Was ist neu?
Seit 01.01.2023 gelten neue Regelungen zum Wohngeld, der Kreis der Berechtigten ist nun größer und der Betrag höher. Das Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter oder aber auch als Lastenzuschuss für den Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung.
Wer kann es beantragen?
Einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben Menschen, deren Einkommen nicht für Kosten der Unterkunft reicht, das können Erwerbstätige, Rentner:innen oder auch Studierende (ohne Anspruch auf BAföG) sein.
Menschen, die Leistungen beziehen, bei denen die Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt sind (Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung, Übergangsgeld, Asylbewerberleistungen und ähnlichen Leistungen) haben keinen Anspruch auf Wohngeld.
Wie hoch ist das Wohngeld?
Wie hoch das Wohngeld ausfällt, kann man nicht pauschal beantworten, das hängt vom Einkommen, dem Wohnort und der Höhe der Unterkunftskosten ab. Um schon einmal zu prüfen, ob eventuell ein Anspruch besteht, kann man einen Wohngeldrechner nutzen.
An wen und wie ist der Antrag zu stellen?
Für Bewohner der Stadt Marburg ist der Fachdienst Wohnungswesen zuständig, für Bewohner des Landkreises Marburg – Biedenkopf das Fachteam Existenzsicherung. Dort finden Sie auch die entsprechenden Anträge zum Herunterladen und die zuständigen Mitarbeiter:innen.
Da der Antrag nicht so ganz leicht auszufüllen ist, hat die Stadt Marburg ein Video als Ausfüllhilfe erstellt:
Wer persönlich Hilfe beim Ausfüllen benötigt, kann sich entweder an die Mitarbeiter:innen der Wohngeldstelle wenden oder an eine der Sozialberatungsstellen in Marburg.