Coronavirus und Arbeitsrecht

Wir befinden uns ins einer schwierigen und herausfordernden Zeit.

KiTas und Schulen bleiben auch in Hessen geschlossen. Ab 17.03.2020 besteht ein Betretungsverbot. Ausgenommen sind nur die Kinder bestimmter Berufsgruppen, hierbei müssen beide Elternteile aber einer diesen Gruppen angehören.

Fragen, die häufig gestellt werden:

Muss ich arbeiten gehen oder bin ich freigestellt?

Vorerst sind sie nicht freigestellt, das heißt auch wenn die KiTa z.B. für Kinder geschlossen ist, gehen sie zur Arbeit lt. Dienstplan. Auf Wunsch und nach Absprache mit der Leitung ist es möglich Überstundenfrei oder Urlaub zu nehmen. Bitte sprechen Sie sich mit der Leitung oder dem Träger ab.

Was ist wenn ich mein Kind nicht betreuen kann, muss ich Überstundenfrei oder Urlaub nehmen?

Sie haben das Recht sich 10 Tage pro Kind und Jahr für die Betreuung des Kindes krankschreiben zu lassen, sofern ihr Kind erkrankt ist.

Für die Betreuung ihrer Kinder oder die Organisation der Betreuung sind sie grundsätzlich selber zuständig. Versuchen Sie kreative Möglichkeiten zu finden. Falls es Ihnen trotz umfangreicher Bemühungen nicht möglich ist, die Betreuung ihres Kindes oder ihrer Kinder zu organisieren und sie deshalb nicht zur Arbeit kommen können, sprechen Sie bitte mit dem Träger. Die Träger sind bemüht Ihnen entgegenzukommen. Es sollte nicht sein, dass sie falls ihre Überstunden aufgebraucht sind, unbezahlten Urlaub für die Kinderbetreuung nehmen müssen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es schwierig ist, Antworten zu geben, die auf lange Zeit Gültigkeit haben. Es herrscht eine Ausnahmesituation, dies stellt auch uns als MAV  vor große Herausforderungen. Letztendlich werden wir von Tag zu Tag, von Woche zu Woche neu mit den Trägern besprechen und verhandeln, wie in unseren Einrichtungen mit der Situation umgegangen wird. Die wichtigste Priorität aber ist unser aller Gesundheit: Bitte gehen Sie kein Risiko ein.

Im Netz kursieren viele Gerüchte, Halbwahrheiten und Fake News. Wir haben daher Links zusammengestellt, die zuverlässig über arbeitsrechtliche Fragen infomieren:

Informationen vom Bundesamt für Arbeit und Soziales

Informationen von ver.di

Wir sind als MAV in Zusammenarbeit mit der LAKIMAV dabei, die Auswirkungen auf Dienstvereinbarungen und allgemeine rechtliche Fragen zu klären. Wir stehen selbstverständlich für Fragen und Beratung zur Verfügung, gerne auch über das Kontaktformular unserer Homepage.

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