Gefährdungsanzeige – Überlastungsanzeige

Gerade in den letzten Monaten haben wohl viele Arbeitnehmer:innen erlebt, dass sie durch Arbeitsüberlastung an den Rand der Erschöpfung gekommen sind. Krankheits- und quarantänebedingte Ausfälle konnten und können oft nur schwer aufgefangen werden, die Umsetzung diverser Vorschriften und Regelungen kosten zusätzlich Zeit und Energie. Das kann dahin führen, dass sich Beschäftigte in ihrem Job völlig aufreiben und sowohl die Gesundheit als auch die Arbeit darunter leidet.

In diesem Zusammenhang hört man immer wieder, man sollte eine Überlastungsanzeige schreiben. Aber was ist das eigentlich und wie macht man das?

Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz. Dort wird die Pflicht des Beschäftigten festgelegt, zum einen auf die eigene Gesundheit und Sicherheit zu achten, aber auch auf die der Personen, die im Zusammenhang mit der Arbeit betroffen sind:

Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

§15 ArbSchG Abs.1

Was ist nun zu tun, wenn man aufgrund von Überlastung genau das nicht mehr gewährleisten kann? Das ist im folgenden Paragraphen geregelt:

Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.

§16 ArbSchG Abs.1

Also müssen in einer solchen Lage dem Arbeitgeber die Überlastungs- bzw. Gefährdungssituation und die daraus entstehenden Folgen so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Dies geschieht mittels der Gefährdungsanzeige, die oft auch als Überlastungsanzeige bezeichnet wird.

Es gibt kein festgelegtes Formular, wie eine solche Anzeige auszusehen hat, aber sie sollte folgende Punkte enthalten:

  • die konkrete Beschreibung der aktuellen Situation
  • die Beschreibung der Rahmenbedingungen (welche Aufgaben sind üblicherweise zu erledigen, welche Ressourcen stehen zur Verfügung)
  • welche Folgen ergeben sich aus der aktuellen Situation für die Arbeit (welche Arbeiten kommen zu kurz, was bleibt liegen, was bedeutet das für betroffene Personen) sowie für den / die Arbeitnehmer:in selbst ( z.B. Pausen konnten nicht genommen werden, Arbeitszeit konnte nicht eingehalten werden, gesundheitliche Folgen)
  • was wurde unternommen, um die Situation zu entschärfen (z.B. Kontakt zu Kolleg:innen mit Bitte um Unterstützung, Kontakt zu Vorgesetzten)
  • Aufforderung zur Abhilfe (gegebenenfalls mit konkreten Vorschlägen, was die Situation verbessern würde)

Zusammenfassung: Die Gefährdungsanzeige weist darauf hin, dass der / die Arbeitnehmer:in sich nicht in der Lage sieht, ihrer Verpflichtung zum Sicherheits- bzw. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nachzukommen. Gleichzeitig enthält sie auch eine Aufforderung an den Arbeitgeber Abhilfe zu schaffen. Weisen Sie auch Ihre Kolleg*innen auf die Möglichkeit zur Gefährdungsanzeige hin und holen sich bei Bedarf Unterstützung.

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