Urlaub

Strandliegen und Möwen

Wie viel Jahresurlaub steht mir eigentlich zu?

Der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz §3 geregelt und beträgt pro Jahr 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, also insgesamt vier Wochen. Bei nach TV-L entlohnten Beschäftigten im Kirchenkreis Marburg ist der Urlaub aber abweichend vom gesetzlichen Urlaubsanspruch wie folgt geregelt:

„Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts… Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. “

TV-L §26 Abs.1

Ab dem 50. Lebensjahr gibt es unter folgenden Voraussetzungen 33 Tage Jahresurlaub:

Zu § 26 TV-L: Bei Beschäftigten, die bis zum 31. Dezember 2013 das 50. Lebensjahr vollendet haben, beträgt der Urlaubsanspruch 33 Tage. Für Beschäftigte bis einschließlich Geburtsjahrgang 1969, die bereits seit 31. Dezember 2013 in einem Arbeitsverhältnis bei einem kirchlichen Arbeitgeber in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck stehen, beträgt der Urlaubsanspruch abweichend von § 26 Absatz 1 Satz 2 TV-L 33 Arbeitstage ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Anwendungsbeschluss 520 TV-L

Allen Mitarbeiter*innen mit einer Schwerbehinderung (ab 50 GdB) steht gesetzlich ein Zusatzurlaub zu:

 Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.

§ 208 SGB IX (1)

Ab einem GdB von wenigstens 25 und höchstens 49 stehen Mitarbeiter*innen laut § 27 Abs. 1 TV-L i.V.m. § 13 der Hessischen Urlaubsverordnung drei zusätzliche Tage Urlaub zu.

Zusammenfassung

Für die Beschäftigten im Kirchenkreis Marburg, die nach TV-L entlohnt werden, gilt:

  • Grundsätzlich stehen Ihnen 30 Tage Erholungsurlaub zu.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen haben Mitarbeiter*innen ab 50 Jahren 33 Tage Urlaub.
  • Menschen mit einer Schwerbehinderung ab 50 GdB bekommen fünf Tage zusätzlich, bei einem GdB von 25 – 49 sind es drei Tage.
Location Haspelstraße 13, 35037 Marburg Telefon 06421-167909 E-mail mav.marburg@ekkw.de Stunden In der Regel erreichen Sie uns: Mo. - Do. 9.00 - 14.00 Uhr und nach Vereinbarung

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