Bedeutung des Arbeitszeugnisses
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument im Arbeitsrecht, das Arbeitnehmern[1] bei einem Arbeitsplatzwechsel als Nachweis ihrer beruflichen Tätigkeit dient. Es wird vom Arbeitgeber ausgestellt und muss bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Arten von Arbeitszeugnissen
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Arbeitszeugnissen unterschieden: dem einfachen (unqualifizierten) und dem qualifizierten Arbeitszeugnis.
Einfaches Arbeitszeugnis
Ein einfaches Arbeitszeugnis (unqualifiziertes Zeugnis) enthält lediglich Angaben zur Person des Arbeitnehmers, zur Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie zu dessen ausgeübter Tätigkeit. Es enthält keine Bewertung der Leistung oder des Verhaltens des Arbeitnehmers. Diese Form des Zeugnisses wird oft auf Wunsch des Arbeitnehmers oder bei kurzfristigen Arbeitsverhältnissen ausgestellt.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis geht darüber hinaus und enthält eine Beurteilung der Arbeitsleistung und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Es ist detaillierter und enthält Formulierungen, die sowohl positive als auch negative Bewertungen enthalten können. Aufgrund der Zeugnissprache und bestimmter formelhafter Wendungen können selbst vermeintlich positive Aussagen eine negative Bedeutung haben.
Anlässe für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
Die Anlässe für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses sind vielfältig. Regelmäßig wird es bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstellt. Daneben besteht jedoch auch ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, etwa bei einem internen Wechsel, bei einer langjährigen Betriebszugehörigkeit oder wenn sich die Arbeitsaufgaben wesentlich verändern. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer ein Zeugnis beantragen, um seinen aktuellen Leistungsstand dokumentieren zu lassen.
Rechte von Arbeitnehmern, Pflichten und Rechte von Arbeitgebern
Arbeitnehmer haben das Recht auf ein korrektes und wohlwollendes Arbeitszeugnis, das der Wahrheit entspricht. Sie können Fehler oder unfaire Bewertungen anfechten und gegebenenfalls eine Berichtigung verlangen. Arbeitgeber haben die Pflicht, das Zeugnis sachlich und formal einwandfrei zu formulieren, dürfen aber auch berechtigte Kritik in einer angemessenen Weise einbringen. Die Kritik muss lediglich wohlwollend formuliert sein.
[1] Hier und im Weiteren wird lediglich der besseren Lesbarkeit wegen auf die Bezeichnungen weiterer Geschlechter verzichtet. Diese sind in der gewählten Form jeweils eingeschlossen.