Gute Nachrichten aus der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) : Das Jobrad kommt!
In ihrer Sitzung am 2.Mai 2024 hat die ARK die Übernahme des TV-Fahrradleasing des TVöD VKA beschlossen. Damit wird künftig für Angestellte eine Entgeltumwandlung für das Leasen eines Fahrrades oder E-Bikes möglich.
Was heißt Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung entscheiden Sie sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer freiwillig einen Teil des Gehaltes nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum des Fahrrad-Leasings zu erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält. dieser Barlohn wird wiederum in sogenannten Sachlohn umgewandelt, in diesem Fall als Fahrrad.
Die Regelung tritt am 1.Oktober 2024 in Kraft.
Bis dahin sollen die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass alle Arbeitgeber in der EKKW dieses Angebot machen können.