Inflationsausgleich – wann sind wir dran?

Die Laufzeit unseres Tarifvertrages des TV-L endet am 30.09.2023. Neue Verhandlungen werden erfahrungsgemäß im Herbst dieses Jahres beginnen. Wir gehen davon aus, dass ähnliche Konditionen wie beim TVÖD verhandelt werden, hier war ein Inflationsausgleich Bestandteil. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten müssen wir aber warten bis die konkreten Verhandlungsergebnisse vorliegen und die arbeitsrechtliche Kommission der Landeskirche zugestimmt hat.

Die Einzelheiten zum Inflationsausgleich sind wie folgt geregelt:

Grundlage für die Inflationsausgleichsprämie ist das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“. Es wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

Eckpunkte der Regelung sind unter anderem:

  • Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet – vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Der großzügige Zeitraum gibt den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Flexibilität.
  • In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
  • Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.
  • Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.
  • Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung.

Auf unserer Homepage werden wir Sie zeitnah über Neuigkeiten in diesem Bereich  informieren.

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