Seit 1.10.24 bieten die Träger in unserer Landeskirche ein Jobrad-Modell an. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit ihrem Träger auf.
Die wichtigsten Infos zum Fahrradleasing für Mitarbeitende auf einen Blick:
Grundsätzlich ist das Fahrradleasing über die Firma Bikeleasing für alle Angestellten, Pfarrer*innen und Beamt*innen von Rechtsträgern der Landeskirche möglich.
Dennoch gibt es folgende Ausnahmen, die von der Berechtigung ein Fahrrad zu leasen,
ausgeschlossen sind:
- Auszubildende und Studierende
- Geringfügig Beschäftigte Mitarbeitende in der Probezeit
- Mitarbeitende mit befristeten bzw. bereits gekündigten Arbeitsverhältnis, welches innerhalb der Leasinglaufzeit endet
- Mitarbeitende, deren Renten- bzw. Pensionseintritt innerhalb der Leasinglaufzeit beginnt
- Mitarbeitende, deren Elternzeit bereits bekannt ist
- Mitarbeitende mit einer Lohnpfändung
Konditionen-Übersicht
- Fahrradleasing wird über eine Entgeltumwandlung abgewickelt.
- Je Mitarbeiter*in kann ein Fahrrad geleast werden.
- S-Pedelecs sind ausgeschlossen.
- Die festgelegte Preisspanne je Fahrrad ist von 649,- Euro bis 7.000,- Euro.
- Fahrradzubehör kann mitgeleast werden, ein Markenschloss im Wert von 49 € ist verpflichtend mitzuleasen.
- Die Leasingdauer beträgt 36 Monate, anschließend entscheiden Sie, ob Sie das Fahrrad
erwerben oder zurückgeben.
Wie ist das konkrete Vorgehen?
- Sie suchen sich ein Fahrradgeschäft, das Vertragspartner von Bikeleasing ist. Ein Versand des Leasinggegenstandes ist ausgeschlossen. Es muss eine persönliche Übernahme des endmontierten Fahrrades geben.
- Sie lassen sich von dem Fachpersonal beraten.
- Sie lesen die Arbeitnehmerinformationen auf Bikeleasing.de und klären offene Fragen mit Ihrem Händler.
- Wenn Sie sich entscheiden ein Fahrrad zu leasen, lassen Sie vom Fahrradgeschäft einen
Leasingantrag stellen.
- Sie registrieren sich im Bikeleasing-Service-Portal.
- Achten Sie auf den korrekten Firmencode. Anträge mit falschem Firmencode werden abgelehnt.
- Bikeleasing bestätigt Ihre Registrierung und übersendet Ihnen einen Überlassungsvertrag.
- Sie prüfen die Daten und unterzeichnen Ihren Überlassungsvertrag.
- Ihr Überlassungsvertrag wird geprüft und freigegeben.
- Bikeleasing übersendet Ihnen einen Übernahmecode.
- Mit dem Übernahmecode und Ihrem gültigen Personalausweis können Sie Ihr Fahrrad abholen.
- Mit dem Tag der Abholung des Fahrrades beginnt die Leasinglaufzeit zum 1. des Folgemonats.
- Das Laden von Fahrrad-Akkus in der Dienststelle und auf dem Gelände ist aus Brandschutzgründen untersagt.