Mitarbeiterversammlung am Donnerstag, 12. Oktober 2023

Gegen 14.00 Uhr kamen ca. 110 Mitarbeitende des Kirchenkreises Marburg in die Gemeinderäume des ökumenischen Zentrums Thomaskirche am Richtsberg, das in den nächsten Tagen sein 50jähriges Jubiläum feiern wird.
Sie wurden freundlich mit Kaffee, Tee, Kaltgetränk und Gebäck empfangen.

Nach der Begrüßung durch die MAV-Vorsitzende Frau Petra Rudolph richtete der stellvertretende Dekan Pfarrer Ulrich Biskamp das Wort an die Teilnehmenden.

Er dankte für das gute Miteinander zwischen Dienstgeber, Arbeitnehmer-Seite und der MAV. In den Mittelpunkt seiner Andacht stellte der den Monatsspruch aus Jakobus 1,22: „Seid aber Täter des Worts und nicht Hörer allein; sonst betrügt ihr euch selbst.“ Er lobte die Anwesenden, die sich in ihrer Arbeit oft über das Mindestmaß hinaus einsetzten und auf diese Weise zu „Täter*innen“ würden. Er warb darum, dass wir als Kirche noch viel deutlicher Position beziehen müssten, das sei eine Riesenchance, auch im kleiner Werden.

Pfarrer Biskamp berichtete von den Entwicklungen in Gemeinden und Kooperationsräumen des Kirchenkreises. Er hob besonders das Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt hervor, das zurzeit flächendeckend geschult und umgesetzt wird.

Im Anschluss stellte sich das MAV-Gremium den Anwesenden vor und berichtete von den Tätigkeiten der MAV im vergangenen Jahr. Dieser Jahresbericht kann gerne im MAV-Büro angefordert werden.

In ihrem Vortrag „Rechte der Mitarbeitenden in der Landeskirche“ sprachen Petra Rudolph und Maximilian Schuler Themen an, die von großem Interesse für die Teilnehmenden waren. Sie erläuterten die Bereiche rund um die Arbeitszeit, die Arbeitsunfähigkeit, rund um Urlaubsregelungen, im Einzelnen zu Bildungs- und Sonderurlaub, sowie zur Freistellung von der Arbeit sowie zu vermögenswirksamen Leistungen.

Als Vertreterin der Deutschen Rentenversicherung erklärte Frau Astrid Greim die verschiedenen Möglichkeiten der Rentenauszahlungen und warb darum, den eigenen Rentenverlauf auf Vollständigkeit prüfen zu lassen, um die jeweils zustehenden Rentenbezüge dann in voller Höhe erhalten zu können. An dieser Stelle wies sie besonders auf Kindererziehungszeiten und Rentenansprüche bei häuslicher Pflege von Angehörigen hin. Ebenso erklärte sie die Möglichkeiten und gegebenenfalls entstehenden Rentenkürzungen bei vorzeitigem Renteneintritt.

Wir haben uns sehr über Ihr Interesse und Ihre Beteiligung gefreut, die den Nachmittag lebendig werden ließen. Gerne nehmen wir Vorschläge, Änderungswünsche, Kritik entgegen und freuen uns auf die Mitarbeiterversammlung im nächsten Jahr am 10.10.2024.

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