Im Jahr 2022 hat die Anzahl Krankschreibung wegen psychischer Erkrankungen von Arbeitnehmern laut einer Erhebung der KKH um 16% zugenommen. Dies betraf besonders Arbeitnehmer:innen aus Pflege, Erziehung und Sozialarbeit. Naheliegend ist ein Zusammenhang mit der Coronapandemie, aber auch den weiteren Belastungen im Zusammenhang mit Inflation und Themen wie Klimawandel, Krieg und der daraus resultierenden Migration. Gerade bei Menschen mit Tätigkeit im Gesundheits- und Sozialwesen wirken sich diese Themen auf die Belastung am Arbeitsplatz direkt aus.
Umso wichtiger ist eine gut funktionierende Gesundheitsprävention, denn diese erschöpft sich nicht allein in Vermeidung von Arbeitsunfällen, sondern dient umfassend der Erhaltung der Gesundheit von Arbeitnehmer:innen, dazu zählt auch die psychische Gesundheit. Das ist für viele oft ein schwieriges Thema, denn Burnout und Erschöpfungsdepressionen werden schnell einem persönlichen Versagen zugeschrieben, obwohl die Erkrankung durch Überlastung am Arbeitsplatz ausgelöst wurde.
Zunächst einmal ist der Arbeitgeber in der Pflicht, für die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zu sorgen (SGB VII §21). Die Arbeitsbedingungen dürfen nicht so gestaltet sein, dass die psychische Gesundheit darunter leidet (zu wenig Personal, zu wenig Fort- und Weiterbildungen, fehlende Ansprechpartner und fehlende Unterstützungsangebote). Arbeitnehmer:innen sollten unter diesen Umständen unbedingt eine Gefährdungsanzeige schreiben, um auf Missstände hinzuweisen und sich von der Verantwortung der Folgen zu entlasten (siehe auch hier).
Zudem können sich Mitarbeiter:innen auch jederzeit an die Mitarbeitervertretung wenden, wenn es eine Überlastungssituation gibt. Dort können sie sich Unterstützung und Hilfe z.B. bei Klärung von Konflikten, Arbeitsüberlastung und anderen Problemen holen.
Wichtig: Holen Sie sich rechtzeitig Hilfe und Unterstützung und versuchen Sie nicht, Situationen aufzufangen und auszuhalten, die über Ihre Belastungsgrenzen gehen!