Die Aufgaben der MAV sind im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) geregelt und beziehen sich auf die Angelegenheiten, welche die Einrichtungen und die dortigen Mitarbeitenden direkt betreffen. Wir vertreten zurzeit ca. 800 Mitarbeiter*innen bei unterschiedlichen Trägern.
Die MAV hat unterschiedlich weit reichende Beteiligungsrechte: Mitbestimmung, eingeschränkte Mitbestimmung oder Mitberatung. Wann welche Beteiligungsrechte anzuwenden sind, ist im MVG genau geregelt. Die Mitarbeitervertretung ist über Maßnahmen (auch geplante Maßnahmen) umfassend und rechtzeitig zu informieren, damit sie sich angemessen beteiligen und die Interessen der Mitarbeiter*innen vertreten kann.
Die Interessenvertretung geschieht unter anderem durch:
- Förderung der beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Mitarbeitenden und der Zusammenarbeit in den Teams
- Prüfung und Zustimmung von Personalmaßnahmen wie Einstellungen, Stundenveränderungen, Eingruppierungen, Kündigungen usw.
- Einhaltung der arbeits-, sozial-, dienstrechtlichen Vorgaben
- Verhandlungen über Dienstvereinbarung zu unterschiedlichen Themen
- Anregungen, Beschwerden und Anfragen der Mitarbeitenden entgegennehmen. Falls eine Klärung mit dem Träger erforderlich ist, kann dies die MAV übernehmen.
- Integration und Inklusion in den Dienststellen sowie Förderung von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz in der Einrichtung (z.B. Organisation eines Gesundheitstages)
- Teilnahme an Kreissynoden, landeskirchlicher MAV-Treffen
- Organisation von Infoveranstaltungen für die Mitarbeitenden