Tariferhöhung 2023 für den TV-L

Fragen und Antworten zum Tarifabschluss TV-L im Dezember 2023

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im TV-L sind am 09.12.2023 zu Ende gegangen. Nach zähen Verhandlungen konnte ein Tarifergebnis erzielt werden, das sich in erster Linie an dem Ergebnis aus dem öffentlichen Dienst im Frühjahr 2023 orientiert.

Ein Inflationsausgleich, ein monatlicher Sockelbetrag und eine prozentuale Gehaltssteigerung für Angestellte: das sind die Grundzüge der Tariferhöhung, die auch die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) in ihrer Sitzung am 11. Dezember bereits beschlossen hat. Die Landeskirche übernimmt damit die Rahmenbedingungen aus dem Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L).

Der Abschluss im Überblick

Gewerkschaften und Arbeitgeber einigten sich auf ein Tarifergebnis, von dem 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder profitieren. Kernelemente des Abschlusses sind Inflationsprämien und eine Gehaltserhöhung:

Zum schnellstmöglichen Zeitpunkt erhalten alle Beschäftigten eine einmalige Inflationsprämie sowie von Januar bis Oktober 2024 monatliche Inflationsprämien. Die Inflationsprämien wirken sich aber nicht auf die Tabellenwerte aus. Deshalb ist es wichtig und gut, dass die Gewerkschaften auch eine dauerhaft wirkende starke Lohnerhöhung durchsetzen konnten: Die Gehälter werden zum 1. November 2024 um 200 Euro (Sockelbetrag) erhöht. Ab dem 1. Februar 2025 steigen die Gehälter um weitere 5,5 Prozent. Werden mit den beiden Erhöhungsschritten keine 340 Euro erreicht, wird die Gehaltssteigerung zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.

  • Schnellstmöglich: 1.800 Euro einmalige Inflationsprämie, steuer- und abgabenfrei
  • Januar bis Oktober 2024: 120 Euro monatliche Inflationsprämie, steuer- und abgabenfrei
  • ab 1. November 2024: Erhöhung der Tabellenwerte um 200 Euro
  • ab 1. Februar 2025: Erhöhung der Tabellenwert um weitere 5,5 Prozent.
  • Werden mit den beiden Erhöhungsschritten keine 340 Euro erreicht, wird die Gehaltssteigerung zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.  
  • Die Laufzeit beträgt 25 Monate.
  • Sozial- und Erziehungsdienst: Angleichung der Stufenlaufzeiten der S-Tabelle an die allgemeine Entgelttabelle. SuE-Zulagen 130/180 Euro in den Städten Berlin, Bremen und Hamburg.
  • Die Gewerkschaften konnten den Einstieg in einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte durchsetzen. Das ist zwar noch kein Tarifvertrag, aber zum ersten Mal werden damit die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten nicht einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, sondern mit den Gewerkschaften verhandelt.

Allgemeine Fragen

Für wen gilt der Tarifabschluss?

Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder gilt für etwa 2,5 Millionen Beschäftigte in den Bundesländern. Etwa die Hälfte davon sind Tarifbeschäftigte, für die der Abschluss unmittelbar gilt. Dazu zählen für die GEW circa 238.000 Lehrkräfte an den allgemeinen und berufsbildenden Schulen. Auch für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder und die circa 780.000 Beschäftigte an Hochschulen, knapp 354.000 wissenschaftliches Personal, sind vom Tarifabschluss erfasst.

Darüber hinaus ist der Tarifabschluss auch wichtig für Beschäftigte bei Arbeitgebern, die den TV-L anwenden oder sich an ihm orientieren, beispielsweise einige kirchliche Einrichtungen und Forschungsinstitute.
Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst im öffentlichen Dienst Bund und Kommunen gilt dieser Abschluss nicht, denn für den dort geltenden TVöD haben die Gewerkschaften bereits im April 2023 einen Tarifabschluss erzielt, der bis Ende 2024 gilt.

Was bekommen die Auszubildenden und Praktikant*innen?

Die Auszubildenden sowie Praktikant*innen im Anerkennungsjahr (TVA-L BBiG bzw. TV Prakt-L) profitieren ebenfalls vom Tarifabschluss.

Sie erhalten die einmalige Inflationsprämie zum schnellstmöglichen Zeitpunkt in Höhe von 1000 Euro. Die monatliche Inflationsprämie von Januar bis Oktober 2024 beträgt 50 Euro. Die Auszahlung in den Monaten Januar bis März erfolgt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.

Ab dem 1. November 2024 werden die Gehälter um 100 Euro, ab dem 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro erhöht.

Quelle https://www.gew.de/mehr/fragen-und-antworten

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